31.05.2012
Ukrainisch-Deutscher Juristentag, 31. Mai 2012, Kiew, Ukraine
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Entwicklungsprogramm des Transit- und Transportpotentiales

Politischer und Sozialer Dialogue

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Mitgliedschaft

Auszug aus dem Statut des «Ukrainisch-Deutschen Forums E.V.»

Artikel 4
Mitgliedschaft in der UDF
4.1.
Die Mitgliedschaft an der Vereinigung kann wie individuell, als auch kollektiv sein.
4.2. Die individuellen Mitglieder der UDF können die Bürger der Ukraine sein, die ausländischen Bürger und die Staatenlosen, die 18 Jahre erreicht haben, erkennt das Statut, das Ziel und die Aufgabe der Vereinigung an, haben das Einverständnis aufgedeckt, seine Forderungen zu erfüllen und zahlen die Mitgliedsbeiträge (einleitend und laufend).
4.3. Die kollektiven Mitglieder der UDF können die Arbeitskollektive der Unternehmen, der Institutionen, der Organisationen, unabhängig von den Eigentumsformen, der Unterordnung und der Anordnung, die gesellschaftlichen Organisationen und die Vereinigungen, einschließlich international sein, die die Lösung über den Eintritt in die Vereinigung gefasst haben.
4.4. Die Aufnahme als Mitglied verwirklicht sich von der Regierung entsprechend der Erklärung der natürlichen Person oder der entsprechenden Lösung des kollektiven Teilnehmers.
4.5. Die Mitgliedschaft in UDF wird von der Bescheinigung des bestimmten Musters bestätigt.
4.6. Alle Mitglieder der Vereinigung haben die gleichen Rechte in der Lösung beliebiger Fragen seiner Tätigkeit, unabhängig von ihrem Status, des Eigentumszustandes, der finanziellen Ergebnisse, der wirtschaftlichen Tätigkeit und anderer Merkmale.
4.7. Ein beliebiges Mitglied der UDF ist berechtigt, aus der Vereinigung mit der Mitteilung der Regierung von den Absichten hinauszugehen. Im Falle des Ausgangs des Mitgliedes aus der Vereinigung kehren zu ihm das Eigentum und alle Mittel, in die also Mitgliedsbeiträge (einleitend und laufend), beigetragen von ihm für die Organisation der Tätigkeit der UDF, nicht zurück.
4.8. Das Mitglied der UDF, bezüglich dessen es der dokumentarisch bestätigten Zeugnisse davon nicht widerlegt ist, dass er nicht erfüllt oder vom ungehörigen Dienstgrad erfüllt die Forderungen und die Lagen dieses Statuts, oder behindert von den Handlungen die Errungenschaft des Ziels der UDF, oder hat die Bänder aus ÓÍÔ verloren, und in anderen Fällen, kann aus der Vereinigung nach der Lösung der Regierung ausgeschlossen sein. In diesem Fall entscheiden sich die Eigentumsbeziehungen der UDF mit diesem Mitglied entsprechend dem Punkt 4.7 dieses Statuts. Die Lösung über die Ausnahme kann auf den Vollversammlungen der UDF oder im Gericht appeliert sein.
4.9. UDF trägt keine Verantwortung für die Pflichten der Mitglieder, und die Mitglieder tragen keine Verantwortung für die Pflichten der UDF, außer den Fällen, die gerade von der geltenden Gesetzgebung der Ukraine diesem Statut vorgesehen sind, den Lösungen der UDF oder den abgesonderten Abkommen, zwischen der UDF und seinen Mitgliedern.

Artikel 5
Rechte und Pflichten der Mitglieder der UDF
Mitglieder der UDF haben das Recht:
• an der Arbeit der Vollversammlungen und allen Veranstaltungen der Vereinigung teilzunehmen;
• die Erklärungen und die Vorschläge zur Betrachtung der Vollversammlungen und anderer Organe der UDF beizutragen, sowie, andere Rechte zu verwenden, die vom Statut vorgesehen sind;
• zu wählen und zu den leitenden Organen der Vereinigung in der Ordnung gewählt werden, die von diesem Statut vorgesehen ist;
• ordnungsgemäß das Eigentum der UDF zu benutzen;
• an alle Organe der Vereinigung und ohne Verzüge zu behandeln, die Antworten im Wesentlichen der Behandlung zu bekommen;
• die Materialien, die Erklärung in öffentlich (gedruckt und elektronisch) die Ausgaben der UDF aufzustellen;
• aus dem Bestand der UDF hinauszugehen es ist und zu den Bedingungen in Ordnung sein, die mit diesem Statut bestimmt sind.

5.1. Die Mitglieder der UDF sind verpflichtet:
• Am Statut der Vereinigung festzuhalten und seine Forderungen zu erfüllen;
• Die Lösung der leitenden Organe der Vereinigung zu erfüllen;
• zur Ausführung der Aufgaben, die von diesem Statut vorgesehen sind beizutragen;
• Der Vereinigung notwendig für seine erfolgreiche Tätigkeit und die Entwicklung zu helfen;
• Die Handlungen nicht zu begehen, die der Tätigkeit oder der Reputation der Vereingung schaden können;
• Die Mitgliedsbeiträge in der Ordnung zu zahlen, die von der Regierung der UDF bestimmt sind.
5.2. Die Mitglieder der UDF sollen an solchen Regeln des Verhaltens und der Tätigkeit festhalten, die das Auftragen des Schadens einander oder der Tätigkeit oder der Reputation der UDF insgesamt nicht erlaubt hätten. Das Mitglied der UDF, dass die nicht ethischen Handlungen betreffend der UDF zugelassen hat oder anderen Mitgliedes der UDF wird solchen angenommen, dass die Forderung und die Lage dieses Statuts nicht erfüllt sowohl behindert die Tätigkeit der UDF als auch soll aus der UDF in der Ordnung ausgeschlossen sein, die mit diesem Statut bestimmt ist. Die Eigentumsbeziehungen solchen Mitgliedes aus UDF entscheiden sich laut dem Punkt 4.7 in diesem Fall dieses Statuts.
5.3. Alle Streite oder Konflikte zwischen der UDF und seinen Mitgliedern entscheiden sich auf dem Verhandlungsweg. Im Falle der Unmöglichkeit der Errungenschaft des Einverständnisses werden die unentschiedenen Fragen zur Betrachtung entsprechend der geltenden Gesetzgebung dem Gericht übergeben.

 



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